Die Grundlage einer jeden zufriedenstellenden Geschäftsbeziehung sind in erster Linie Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dessen ungeachtet ist wegen der Vielzahl der Fragen, die sich in unserer Branche bei der Durchführung von Geschäften ergeben können eine Regelung unumgänglich. Diese Regelung wird mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffen. Sie liegen unseren sämtlichen Geschäften zugrunde und gelten auch im Voraus für alle zukünftigen Geschäfte.
2.1. Die IT Service Team GmbH erbringt ihre Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
2.2 Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als IT Service Team GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Einkaufsbedingungen des Vertragspartners werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Leistung nicht Vertragsbestandteil.
2.3 Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und / oder die Lieferung von Ware oder über die Erbringung von IT-Leistungen mit dem selben Kunden, auch wenn ihre Geltung nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird.
2.4 IT Service Team GmbH kann den Vertragsabschluss von einer positiven Bonitätsauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform), der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder eine Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.
2.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung seitens der IT Service Team GmbH maßgebend.
2.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden der IT Service Team GmbH gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung) sowie Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, die Textform des § 126b BGB (z.B. E-Mail) ist hierfür nicht ausreichend. Für die Aufhebung dieser Schriftformklausel gilt die vorstehende Regelung entsprechend.
3.1 Die Angebote der IT Service Team GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn dem Kunden Leistungsbeschreibungen, technische Datenblätter , Pläne, Kalkulationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen werden. IT Service Team GmbH behält sich die an den vorstehenden aufgeführten Unterlagen bestehende Eigentums- und Urheberrechte ausdrücklich vor.
3.2 Die Bestellung von Ware, IT-Leistungen oder sonstigen Leistungen durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist die IT Service Team GmbH berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 30 Kalendertagen nach seinem Zugang bei der IT Service Team GmbH anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Beginn mit der Leistungserbringung an den Kunden erklärt werden.
3.3 Der Kunde hat die Angebotsunterlagen, insbesondere für IT- Leistungen und die ggf. enthaltene Leistungsbeschreibung sorgfältig auf deren Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Treffen die der Kalkulation des Angebots zugrundeliegenden Annahmen nicht zu, unterrichtet der Kunde die IT Service Team GmbH, damit diese das Angebot korrigieren kann.
3.4 Soweit sich IT Service Team GmbH zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden – ausgenommen bei Domain-Verträgen und Providerleistungen (z.B. durch die Telekom oder Vodafone).
3.5 IT Service Team GmbH ist berechtigt, Dritte als Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen bei der Leistungserbringung einzusetzen. Eine Pflicht den Kunden darüber zu informieren besteht nicht.
4.1 Die Erbringung der vereinbarten IT-Leistungen bedarf der engen Kooperation und der Mitwirkung durch den Kunden. Der Kunde wird insbesondere ihm obliegende Entscheidungen über Durchführung und Inhalt von IT-Leistungen unverzüglich treffen und der IT Service Team GmbH mitteilen sowie Änderungsvorschläge der IT Service Team GmbH unverzüglich prüfen. Der Kunde erkennt an, dass die Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten grundlegende Voraussetzung für die Leistungserbringung durch die IT Service Team GmbH ist.
4.2 Zur Erfüllung seiner Mitwirkungspflicht setzt der Kunde ausreichend qualifizierte Mitarbeiter ein. Die Mitarbeiter des Kunden weisen die IT Service Team GmbH insbesondere unaufgefordert und unverzüglich auf branchentypische oder unternehmensspezifische Erfordernisse und Verfahren hin und haben der IT Service Team GmbH sämtliche technischen oder sonstigen Unterlagen und Informationen, die zur erfolgreichen Durchführung der Leistungserbringung notwendig sind, auch unaufgefordert – ggf. in der von der IT Service Team GmbH spezifizierten Form – zur Verfügung zu stellen.
4.3 Der Kunde wird durch die IT Service Team GmbH fortlaufend und unverzüglich über sämtliche Umstände aus seiner Sphäre informieren, die eine Auswirkung auf die vertraglichen Pflichten der IT Service Team GmbH, insbesondere auf die Erbringung der IT-Leistungen, Zeitpläne und Preise haben können. Soweit die Genehmigungspflicht aus seiner Sphäre stammt, ist der Kunde weiterhin verpflichtet, die für die Erbringung der IT- Leistungen ggf. erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen.
4.4 Erfüllt der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen entsprechend der Verspätung in der Erfüllung. Sofern eine tatsächlich geringere oder stärkere Auswirkung auf die Ausführungsfristen konkret nachgewiesen oder etwas anderes vereinbart wird, erfolgt die Verlängerung der Ausführungsfristen entsprechend der tatsächlichen Auswirkung. IT Service Team GmbH ist berechtigt, durch mangelhafte Mitwirkung des Kunden verursachten Mehraufwand, insbesondere für verlängerte Bereitstellung eigenen Personals oder eigener Sachmittel in Rechnung zu stellen. Ist keine Abrechnung nach Aufwand / Stundensätze vereinbart (z.B. bei Pauschalen) ist die IT Service Team GmbH berechtigt, den Mehraufwand zu ihren üblichen Verrechnungssätzen in Rechnung zu stellen.
4.5 Die Anwendung der §§ 642, 643, 645 BGB bleibt hiervon unberührt. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags gemäß § 643 Satz 2 BGB ist die IT Service Team GmbH berechtigt, einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in dieser Vergütung nicht enthaltenen Auslagen zu verlangen.
5.1 Lieferfristen für Waren werden individuell vereinbart bzw. von der IT Service Team GmbH bei Auftragsannahme angegeben. Sofern die IT Service Team GmbH verbindliche Lieferfristen für Waren aus Gründen, welche die IT Service Team GmbH nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird die IT Service Team GmbH den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Ware auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist die IT Service Team GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird die IT Service Team GmbH unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch einen Zulieferer der IT Service Team GmbH, wenn die IT Service Team GmbH ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat. Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt. Unberührt bleiben auch die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden gemäß Ziffer 12 dieser AGB.
5.2 Der Eintritt eines etwaigen Lieferverzugs der IT Service Team GmbH bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine schriftliche Mahnung durch den Kunden erforderlich.
Leistungsfristen für IT-Leistungen, insbesondere Projektmeilensteine, sind nur dann verbindlich, wenn diese zwischen der IT Service Team GmbH und dem Kunden schriftlich vereinbart sind. Im übrigen bestimmt sich der Eintritt des Verzugs nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine schriftliche Mahnung durch den Kunden erforderlich.
8.1 Die IT Service Team GmbH behält sich die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung von Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Kunden zu bestehenden Verträgen über die Erbringung von IT-Leistungen vor. Führt die IT Service Team GmbH Änderungswünsche aus, so werden die vereinbarten Ausführungs- und Abnahmefristen hinfällig, wenn sie nicht durch die IT Service Team GmbH bestätigt oder neu festgesetzt werden.
8.2 Die IT Service Team GmbH behält sich ferner vor, dem Kunden den Aufwand zur Prüfung von Änderungs- und Ergänzungswünschen sowie zur Ausarbeitung von Kostenvoranschlägen und Änderungsangeboten auf Grundlage der vereinbarten bzw. der üblichen Sätze der IT Service Team GmbH in Rechnung zu stellen. Die IT Service Team GmbH setzt die Arbeiten auf Grundlage des geschlossenen Vertrages bis zur schriftlichen Einigung über etwaige Änderungen/Ergänzungen fort.
9.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten als vertraglich vereinbarte Preise die in den Angebotsunterlagen der IT Service Team GmbH genannten Preise, jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
9.2 Die Vergütung ist fällig und zu zahlen innerhalb von acht (8) Tagen nach Rechnungsdatum.
9.3 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, werden IT- Leistungen nach Aufwand in Rechnung gestellt. Sofern sich die im Angebot angegebene Vergütung nach erbrachten „Manntagen“, „Personentagen“, „Leistungstagen“ o.ä. bemisst, entsprechen diese jeweils acht (8) Zeitstunden. Soweit nicht anders vereinbart, stellt die IT Service Team GmbH Leistungen auf Basis der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tages- bzw. Stundensätze der IT Service Team GmbH in Rechnung. Die IT Service Team GmbH behält sich vor, die Tages- bzw. Stundensätze auch während der Vertragslaufzeit unter angemessener Berücksichtigung der allgemeinen Kostenentwicklung abzuändern. Bei Änderungen von mehr als 10 % innerhalb eines Jahres ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Reisekosten, Spesen und sonstige Nebenkosten sowie Auslagen, die für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung durch die IT Service Team GmbH anfallen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
9.4 Mit Ablauf der Zahlungsfrist gemäß vorstehender Ziffer 9.2 kommt der Kunde in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die IT Service Team GmbH behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
9.5 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
9.6 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung der IT Service Team GmbH durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so ist die IT Service Team GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
9.7 Bei Zahlungsverzug des Kunden und fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist ist die IT Service Team GmbH zudem berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch Kündigung zu beenden und nach freier Wahl eine Schadenspauschale in Höhe von 40 % des ausstehenden Teils der vereinbarten Gesamtvergütung, Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen i.S.d. § 284 BGB zu verlangen. Ist zwischen den Parteien eine Aufwandsvergütung vereinbart, so ist die Summe des noch ausstehenden, ursprünglich geplanten Aufwands multipliziert mit den vereinbarten Sätzen (Tagessätze, Stundensätze, etc.) Grundlage für die Berechnung der Schadenspauschale. Sofern die IT Service Team GmbH die Schadenspauschale geltend macht, bleibt dem Kunden der Nachweis der Nichtentstehung eines Schadens oder eines geringeren Schadens vorbehalten.
10.1 Die IT Service Team GmbH räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den speziell für ihn geschaffenen Arbeitsergebnissen, insbesondere an Software, (nachfolgend „Arbeitsergebnisse“) ein, sobald die Zahlungsansprüche der IT Service Team GmbH gegen den Kunden aus dem zugehörigen Vertrag vollständig erfüllt sind. Die IT Service Team GmbH gestattet dem Kunden die Nutzung der Arbeitsergebnisse in dem Umfang, wie zur Erfüllung des vertraglich vorausgesetzten Zwecks erforderlich.
10.2 Der Kunde ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse in seinem Geschäftsbetrieb für eigene interne Geschäftszwecke zu nutzen. Handelt es sich bei den Arbeitsergebnissen um Software oder Softwarekomponenten, überlässt die IT Service Team GmbH dem Kunden die Software in maschinenlesbarer Form (Objektcode). Der Quellcode der Software wird nicht überlassen. Die IT Service Team GmbH wird dem Kunden die zur Herstellung der Interoperabilität der Software mit anderen Softwareprogrammen notwendigen Informationen gegen eine angemessene Aufwandsvergütung zur Verfügung stellen.
10.3 Soweit die IT Service Team GmbH dem Kunden Standardsoftware von Dritten liefert oder vermietet, gelten die entsprechenden Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareherstellers bzw. des sonstigen Lizenzgebers. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber der IT Service Team GmbH, die jeweiligen Lizenzbedingungen vollumfänglich und jederzeit einzuhalten. Auf Anfrage von der IT Service Team GmbH ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich und schriftlich über den Umfang der Nutzung der Software Auskunft zu geben und geeignete Nachweise dafür vorzulegen, dass der vertraglich festgelegte Nutzungsumfang nicht überschritten wird. Die IT Service Team GmbH verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher nicht öffentlich bekannter Erkenntnisse über das Unternehmen des Kunden, die mit der IT Service Team GmbH im Zusammenhang mit der überprüfung bekannt werden.
10.4 Der Kunde räumt der IT Service Team GmbH das nicht ausschließliche Recht ein, bei ihm bestehendes geistiges Eigentum kostenlos zu nutzen, soweit dies für die Erfüllung der Aufgaben der IT Service Team GmbH im Rahmen der Leistungserbringung erforderlich ist. Hierzu gehört insbesondere das Recht zur Nutzung von vom Kunden beigestellter Hard- und Software.
10.5 Falls im Rahmen der Leistungserbringung der IT Service Team GmbH Arbeitsergebnisse entstehen, die patent- oder gebrauchsmusterfähig sind, steht der IT Service Team GmbH das alleinige Recht zu, entsprechende Anmeldungen im eigenen Namen vorzunehmen. Der Kunde erhält in diesem Fall eine gebührenfreie Lizenz zur Nutzung in dem Umfang, der zur vertragsgemäßen Nutzung der IT Service Team GmbH geschuldeten Arbeitsergebnisse erforderlich ist.
11.1 Sofern die von der IT Service Team GmbH im Rahmen von IT-Leistungen zu erstellen- den Arbeitsergebnisse Gegenstand einer Abnahme im Sinne von § 640 BGB sind, gilt folgendes:11.2 Betreffen die von der IT Service Team GmbH zu erstellenden Arbeitsergebnisse Softwareimplementierungen, -anpassungen oder -entwicklungen, wird der Kunde Testdaten in der vereinbarten Menge und in maschinenlesbarer Form sowie die von ihm erwarteten Testergebnisse rechtzeitig vor Beginn der Test- und Funktionsprüfungen in den von der IT Service Team GmbH angegebenen Formaten zur Verfügung stellen. Die IT Service Team GmbH ist berechtigt, an den Test- und Funktionsprüfungen teilzunehmen. Hat ein Arbeitsergebnis die Abnahmeprüfung bestanden, ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Beendigung der Abnahmeprüfung eine schriftliche Abnahmeerklärung abzugeben. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Ablauf der für die Abnahmefrist vereinbarten Periode nicht schriftlich abschließend die Gründe für eine Abnahmeverweigerung geltend gemacht hat oder ein Arbeitsergebnis über einen Zeitraum von insgesamt mehr als drei (3) Monaten produktiv einsetzt.
11.3 Betreffen die von der IT Service Team GmbH zu erbringenden Leistungen Wartungs- oder sonstige Supportleistungen (z.B. Installation von Hardware, Implementierung von Hardware in Netzwerk des Kunden, etc.) bestätigt der Kunde die erbrachte Wartungsleistung durch Abzeichnung eines von der IT Service Team GmbH vorgelegten Arbeitsnachweises. Der Kunde wird die erbrachte Wartungsleistung hiernach unverzüglich testen und die Abnahme erklären, wenn die Wartungsleistung einwandfrei erbracht wurde oder keine wesentlichen Mängel vorliegen. Festgestellte Mängel wird der Kunde unverzüglich schriftlich rügen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn seit der Erbringung der jeweiligen Wartungsleistung zwei (2) Wochen vergangen sind und der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund, als wegen eines der IT Service Team GmbH angezeigten Mangels, der die Nutzung der Hardware unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.
11.4 Die IT Service Team GmbH ist berechtigt, die Abnahme von abgrenzbaren Teilleistungen und Zwischenergebnissen zu verlangen. Ist unter anderem die Erstellung einer Leistungsbeschreibung, eines fachlichen Grob- oder Feinkonzepts oder eines Pflichtenhefts vereinbart, so kann die IT Service Team GmbH die Abnahme dieser Zwischenergebnisse durch den Kunden verlangen. Die IT Service Team GmbH kann ferner die Prüfung und Bestätigung auch solcher Leistungen verlangen, die keine Werkleistungen sind. Das jeweils zuletzt abgenommene Dokument ersetzt die früher vereinbarten Leistungsbeschreibungen. Sind alle Teilleistungen abgenommen, so ist die letzte Teilabnahme zugleich die Endabnahme.
12.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln von gelieferten Waren bzw. der Erbringung von IT-Leistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
12.2 Grundlage der Mängelhaftung der IT Service Team GmbH ist die über die Beschaffenheit der Leistungen getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware bzw. der jeweiligen IT-Leistung gelten die Leistungsbeschreibungen bzw. die jeweiligen Angebotsinhalte, die dem Kunden vor seiner Auftragserteilung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden. Die IT Service Team GmbH behält sich bis zur Lieferung der Ware handelsübliche technische Änderungen vor, wenn hierdurch nur unwesentliche Änderungen in der Beschaffenheit eintreten und diese den Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigen.
12.3 Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Kataloge, Prospekte, Werbeaussagen) übernimmt die IT Service Team GmbH jedoch keine Haftung.
12.4 Die IT Service Team GmbH ist daher nicht zur Gewährleistung von Fehlern einer gelieferten Software verpflichtet, wenn Störungen auftreten und (i) die Software nicht unter den vorgesehenen und in der Benutzerdokumentation angegebenen Einsatzbedingungen (z. B. Systemvoraussetzungen) genutzt wird, (ii) wenn bei der Nutzung die Hinweise und Vorgehensweisen nicht wie in der Benutzerdokumentation beschrieben befolgt werden oder (iii) wenn an der Softwareänderungen oder Anpassungen vorgenommen wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Störungen mit den zuvor in (i) bis (iii) genannten Ereignissen in keinem ursächlichen Zusammenhang stehen oder auf einen Mangel der Benutzerdokumentation zurückzuführen sind.
12.5 Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist hiervon unverzüglich Anzeige gegenüber der IT Service Team GmbH zu machen. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Unterlässt der Kunde die vorstehend bestimmten Mängelanzeigen, ist die Haftung der IT Service Team GmbH für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
12.6 Ist die erbrachte Leistung mangelhaft, kann die IT Service Team GmbH zunächst wählen, ob die IT Service Team GmbH Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Leistung (Ersatzlieferung) leistet. Das Recht der IT Service Team GmbH, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Soweit es sich bei der geschuldeten Leistung um die Lieferung, Erstellung oder Anpassung von Software handelt und dies dem Kunden zumutbar ist, ist die IT Service Team GmbH berechtigt, zur Mängelbeseitigung dem Kunden eine neue Version der Software (z. B. „bugfix“, „Update“, „Wartungsrelease/Patch“) zu überlassen, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält bzw. diesen beseitigt. Es gilt auch als Behebung des Mangels, wenn die IT Service Team GmbH dem Kunden Wege aufzeigt, den Mangel bei der Bedienung oder durch geänderte Einstellungen der Software zu umgehen (sog. „Workaround“) und die Bedienung und Funktion durch die Umgehung nur unwesentlich beeinträchtigt wird.
12.7 Ist die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist fehlgeschlagen, hat der Kunde der IT Service Team GmbH eine angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung zu setzen, soweit dem Kunden die Fristsetzung zumutbar ist und soweit die IT Service Team GmbH die Nacherfüllung nicht endgültig verweigert. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann der Kunde nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist hat der Kunde binnen angemessener Frist zu erklären, ob er weiterhin Nacherfüllung verlangt oder ob er seine vorstehenden Rechte geltend macht. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht bei einem unerheblichen Mangel.
12.8 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 13, im übrigen sind sie ausgeschlossen.
12.9 Der Kunde wird alle zur Durchführung der Fehleranalyse und Fehlerbehebung erforderlichen Unterlagen und Informationen, IT- Einrichtungen, Räume und Telekommunikationsmöglichkeiten der IT Service Team GmbH zur Verfügung stellen sowie der IT Service Team GmbH den Fernzugriff („Remote Zugriff“) auf seine IT-Systeme gewähren. Die IT Service Team GmbH ist berechtigt, zu verlangen, dass das Personal des Kunden übersandte Programmteile mit Korrekturen (z. B. „bugfix“, „Update“, „Wartungsrelea- se/Patch“) einspielt. Die Mitarbeiter des Kunden werden der IT Service Team GmbH zum Zweck der Mängelerkennung umfassend – erforderlichenfalls mündlich – Auskunft erteilen.
12.10 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn die IT Service Team GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
13.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die IT Service Team GmbH bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
13.2 Auf Schadensersatz haftet die IT Service Team GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet die IT Service Team GmbH auch bei einfacher Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet); in diesem Fall ist die Haftung der IT Service Team GmbH jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht, soweit die IT Service Team GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistungen übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
13.3 Soweit die IT Service Team GmbH gemäß vorstehender Ziffer 13.22 nur begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden haftet, ist die Haftung für die IT Service Team GmbH je Schadensfall auf 25% sowie, unabhängig von der Anzahl der Schadensfälle, innerhalb eines Zwölfmonatszeitraums auf maximal 50% der jeweiligen Auftragssumme beschränkt. Soweit es sich um ein Dauerschuldverhältnis handelt, z.B. Miete von Standardsoftware, berechnet sich die Auftragssumme nach der Vergütung, die der Kunde in den letzten zwölf (12) Monaten vor Eintritt des jeweiligen Schadensereignisses an die IT Service Team GmbH gezahlt hat („Jahresvergütung“); für alle innerhalb der ersten zwölf (12) Monate nach Inkrafttreten des jeweiligen Vertrages eingetretenen Schadensfälle wird die Jahresvergütung auf Grundlage der durchschnittlichen monatlichen Vergütung berechnet (durchschnittliche Monatsvergütung x 12). Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos wird die IT Service Team GmbH dem Kunden eine höhere Haftungssumme anbieten, wobei die IT Service Team GmbH in diesem Fall vorbehalten bleibt, die jeweilige Vergütung entsprechend anzupassen.
13.4 Die Verpflichtung des Kunden zur Schadensabwendung und – minderung, insbesondere im Fall von Daten- oder Dateiverlusten bleibt unberührt. Der Verlust von Daten ist nicht ersatzfähig, soweit für diese nicht regelmäßig – mindestens einmal täglich – Sicherungskopien auf getrennten Datenträgern erstellt wurden.
13.5 Soweit die IT Service Team GmbH dem Kunden Software zur Unterstützung von buchhalterischen Geschäftsprozessen liefert (z.B. ERP-Software, Buchhaltungssoftware, etc.) liegt der ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Einsatz dieser Software in der alleinigen Verantwortung des Kunden; dies betrifft insbesondere die ggf. in der Software vom Kunden eigenverantwortlich vorzunehmende steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Schlüsselungen.
14.1 Sofern ein Dritter gegen den Kunden, der die Softwarevertragsgemäß nutzt, wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten berechtigte Ansprüche erhebt, wird die IT Service Team GmbH nach seiner Wahl entweder auf eigene Kosten für den Kunden das erforderliche Nutzungsrecht an den verletzten Rechten beschaffen oder die Software so abändern, dass die Software die Schutzrechte nicht mehr verletzt, aber weiterhin den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Ist dieses der IT Service Team GmbH nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.
14.2 Diese vorstehende Verpflichtung trifft der IT Service Team GmbH nur, soweit der Kunde die IT Service Team GmbH über die von dem Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und die IT Service Team GmbH alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung aus Schadensminderungs- oder sonstigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass hiermit kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
14.3 Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine der IT Service Team GmbH nicht vorhersehbare Verwendung der Software oder durch änderungen, die der Kunde unabgestimmt mit der IT Service Team GmbH an der Software vornimmt, verursacht wird.
16.1 Die IT Service Team GmbH und der Kunde sind verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche und schutzwürdige Informationen und Unterlagen der anderen Partei, die im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung erlangt werden und als „vertraulich“ oder ähnlich gekennzeichnet oder offensichtlich vertraulicher Natur sind, geheim zu halten. Die Parteien werden solche Informationen und Unterlagen nicht für eigene oder fremde Zwecke, sondern nur zur Aufgabenerfüllung im Rahmen der Leistungserbringung verwenden. Sie werden eine entsprechende Verpflichtung auch ihren eingesetzten Mitarbeitern und Dritten auferlegen. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder waren oder unabhängig und ohne Verwendung geheimhaltungsbedürftiger Informationen einer anderen Partei entwickelt wurden oder von Dritten, die nicht zur Geheimhaltung verpflichtet waren, erworben wurden oder ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bereits im Besitz der Partei waren. Weitergehende gesetzliche Verpflichtungen zur Geheimhaltung bleiben unberührt.
16.2 Sowohl die IT Service Team GmbH als auch der Kunde werden die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz und zur Wahrung des Berufs- und Bankgeheimnisses beachten und nur entsprechend verpflichtete Mitarbeiter zur Leistungserfüllung einsetzen.
16.3 Soweit der IT Service Team GmbH im Rahmen der Leistungserbringung im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt, insbesondere beim Hosting der Software des Kunden, geschieht dies im Rahmen einer weisungsgebundenen Auftragsdatenverarbeitung (§ 11 Bundesdatenschutzgesetz, „BDSG“) für den Kunden. Der Kunde behält die volle Kontrolle über die von der IT Service Team GmbH im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung zu erhebenden, zu verarbeitenden und zu nutzenden Daten; der Kunde ist “Herr der Daten”. Die IT Service Team GmbH wird die Weisungen des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) beachten. Die Weisungen müssen rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.
16.4 Soweit die IT Service Team GmbH Subunternehmer für die Softwarepflege sowie das Hosting von Software einsetzt, werden personenbezogene Daten des Kunden sowie seiner Mitarbeiter („Kundendaten“) zu Zwecken der koordinierten Leistungserbringung und der Qualitätssicherung gespeichert und verarbeitet. Zur Gewährleistung der Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten, die dem Datenschutz unterliegen, kontrolliert die IT Service Team GmbH regelmäßig, dass der Subunternehmer die nach § 9 BDSG und der Anlage zu § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten einhält. Die IT Service Team GmbH dokumentiert das Ergebnis der Kontrollen und wird dieses dem Kunden auf Verlangen vorlegen. Der Kunde stimmt der Verarbeitung in diesem Umfang zu. Soweit dies für eine gesetzeskonforme Datenverarbeitung erforderlich ist, wird der Kunde zudem eine datenschutzrechtlich wirksame Einwilligung seiner Mitarbeiter für diese Datenverarbeitung einholen.
17.1 Soweit die IT Service Team GmbH dem Kunden Standardsoftware mietweise zur Nutzung überlässt, gelten die vorstehenden Regelungen für die kaufrechtliche überlassung von Standardsoftware, insbesondere die Regelungen in Ziffern 10.3, 12.3, 12.6, 12.8, 12.9 und 12.10, entsprechend. Darüber hinaus gelten die folgenden Regelungen:
17.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm mietweise zur Nutzung überlassene Kopie der Software oder die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie Dritten zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Software zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unter zu lizenzieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.
17.3 Soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist, finden im Falle des Auftretens von Mängeln der Software die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 536 bis 541 BGB) entsprechend Anwendung.
17.4 Der Kunde kann seine gesetzlichen Rechte gemäß §§ 536, 536a BGB wegen eines Mangels der Software erst dann geltend machen, wenn die Beseitigung eines Mangels fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn die IT Service Team GmbH hinreichend Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von der IT Service Team GmbH verweigert oder unzumutbar verzögert wird oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
17.5 Die verschuldensunabhängige Haftung der IT Service Team GmbH auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel der Software wird ausgeschlossen.
17.6 Eine Kündigung des Kunden gemäß § 543 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsmäßigen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn die IT Service Team GmbH ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist.
17.7 Für die Nutzung der Software gilt eine feste Mindestmietzeit von zwölf (12) Monaten. Das Mietverhältnis kann von jeder Partei nach Ablauf der Mindestmietzeit mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende des Kalenderquartals eines jeden Jahres ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Schriftformerfordernis wird durch E-Mail nicht gewahrt. Das Recht zur Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.
17.8 Das Mietverhältnis kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der die IT Service Team GmbH zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei (2) oder mehr laufenden Mietzahlungen in Verzug ist oder die Nutzungsrechte an der Software dadurch verletzt, dass er die Software über das nach diesem Vertrag gestattete Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung von der IT Service Team GmbH hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.
17.9 Sämtliche ggf. beim Kunden vorhandenen Programmkopien der Software sind unverzüglich nach Beendigung des Mietverhältnisses vom Kunden zu löschen; die ggf. vorhandenen Datenträger, einschließlich der Sicherungskopien, sind zu vernichten. Der Kunde wird die Löschung und Vernichtung auf Anfrage von der IT Service Team GmbH schriftlich bestätigen.
Soweit Standardsoftware eines Dritten von der IT Service Team GmbH an den Endkunden vermietet wird, erklärt sich der Kunde mit Abschluss des Mietvertrags damit einverstanden, dass der Vertrag auf den entsprechenden Dritten im Wege der Vertragsübernahme übertragen werden kann. Die IT Service Team GmbH wird den Kunden rechtzeitig darüber informieren, dass eine Übertragung erfolgt.
19.1 Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen der IT Service Team GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
19.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung ist Mainz, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich zwingend angeordnet ist. Die IT Service Team GmbH ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben